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   BGH, 01.12.2011 - V ZB 186/11   

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https://dejure.org/2011,13852
BGH, 01.12.2011 - V ZB 186/11 (https://dejure.org/2011,13852)
BGH, Entscheidung vom 01.12.2011 - V ZB 186/11 (https://dejure.org/2011,13852)
BGH, Entscheidung vom 01. Dezember 2011 - V ZB 186/11 (https://dejure.org/2011,13852)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 ZVGEG, § 9 Abs 2 ZVGEG, § 59 Abs 2 ZVG
    Zwangsversteigerung: Zuschlagserteilung an den gleich- oder vorrangigen Gläubiger auf Grund eines Doppelausgebots zu der Bedingung des Fortbestandes bzw. des Erlöschens eines als Altenteil eingetragenen Rechts; Ermessen des Vollstreckungsgerichts bei der ...

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    EGZVG § 9; ZVG § 59
    Bedingungen für Zwangsversteigerung eines Grundstücks bei Ungewissheit über Fortbestand eines Altenteils

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anwendbare Bedingungen für die Zwangsversteigerung eines Grundstücks bei Ungewissheit über das Fortbestehen eines als Altenteil eingetragenen Rechts

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    EGZVG § 9
    Zum gleichzeitigen Doppelausgebot und zur Zuschlagserteilung bei als Altenteil eingetragenem Wohnungsrecht

  • rewis.io

    Zwangsversteigerung: Zuschlagserteilung an den gleich- oder vorrangigen Gläubiger auf Grund eines Doppelausgebots zu der Bedingung des Fortbestandes bzw. des Erlöschens eines als Altenteil eingetragenen Rechts; Ermessen des Vollstreckungsgerichts bei der ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Zwangsversteigerung: Zuschlagserteilung an den gleich- oder vorrangigen Gläubiger auf Grund eines Doppelausgebots zu der Bedingung des Fortbestandes bzw. des Erlöschens eines als Altenteil eingetragenen Rechts; Ermessen des Vollstreckungsgerichts bei der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendbare Bedingungen für die Zwangsversteigerung eines Grundstücks bei Ungewissheit über das Fortbestehen eines als Altenteil eingetragenen Rechts

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fortbestehen eines als Altenteil eingetragenen Rechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Altenteil in der Zwangsversteigerung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 455
  • MDR 2012, 369
  • FamRZ 2012, 632
  • WM 2012, 451
  • Rpfleger 2012, 331
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • RG, 27.08.1935 - III 48/35

    1. Wird eine Hypothek, die einem nach Landesrecht bestehenbleibenden Recht im

    Auszug aus BGH, 01.12.2011 - V ZB 186/11
    An diese Vorschrift lehnt sich § 9 EGZVG jedenfalls systematisch an (RGZ 148, 310, 314).

    Damit reduziert sich der Schutzzweck des § 9 Abs. 1 EGZVG darauf, dem Altenteiler die Chance zu verschaffen, den Verlust seines Wohnungsrechts zu vermeiden, wenn der vorrangige Gläubiger keinen Antrag auf Bestimmung des Erlöschens stellt oder wenn zu den gesetzlichen Bedingungen ein den Gläubiger zufriedenstellendes Gebot abgegeben wird (vgl. RGZ 148, 310, 315).

    Die liegt zwar nicht schon darin, dass das Wohnungsrecht bestehen bleibt, wohl aber darin, dass er bei einem Ausgebot mit Bestehenbleiben des Rechts weniger Erlös erzielt als auf ein Ausgebot mit Erlöschen dieses Rechts (RGZ 148, 310, 315).

  • BGH, 21.03.1991 - III ZR 118/89

    Amtspflichten des Versteigerungsgerichts in der Zwangsversteigerung im Hinblick

    Auszug aus BGH, 01.12.2011 - V ZB 186/11
    Der Gläubiger muss zu Beginn der Versteigerung auf die Notwendigkeit eines Antrags auf ein doppeltes Ausgebot hingewiesen werden (BGH, Urteil vom 21. März 1991 - III ZR 118/89, NJW 1991, 2759, 2760).

    a) Es musste dem Beteiligten zu 1 als Bietinteressenten auf dessen - aus dem Protokoll allerdings nicht ersichtliche - Frage, welche Gebote zu berücksichtigen seien, eine zutreffende Auskunft über die Rechtslage geben (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 1991 - III ZR 118/89, NJW 1991, 2759).

  • BGH, 25.01.2007 - V ZB 125/05

    Rechtsfolgen der Eigentumsumschreibung aufgrund einer nachrangigen

    Auszug aus BGH, 01.12.2011 - V ZB 186/11
    § 97 Abs. 1 ZPO ist deshalb nicht anwendbar (vgl. Senat, Beschluss vom 25. Januar 2007 - V ZB 125/05, BGHZ 170, 378, 381 Rn. 7).
  • BGH, 10.06.2010 - V ZB 192/09

    Zwangsversteigerung: Ablösung nur des rangbesten Rechts durch den Ehegatten des

    Auszug aus BGH, 01.12.2011 - V ZB 186/11
    Richtig ist zwar, dass ein rechtsmissbräuchliches Gebot nicht zuschlagsfähig gewesen wäre und dass ein Rechtsmissbrauch in einem kollusiven Zusammenwirken von Beteiligten an dem Zwangsversteigerungsverfahren liegen kann (Senat, Beschluss vom 10. Juni 2010 - V ZB 192/09, NJW-RR 2010, 1314, 1315 Rn. 11 f.).
  • LG Arnsberg, 10.07.1984 - 5 T 241/84
    Auszug aus BGH, 01.12.2011 - V ZB 186/11
    Seine Entscheidung ist gebunden und bestimmt sich allein danach, ob der betroffene Gläubiger einen Antrag nach § 9 Abs. 2 EGZVG stellt und ob er bei einem Ausgebot unter Fortbestehen des Wohnungsrechts keine oder eine schlechtere Deckung erreicht als bei einem Ausgebot ohne Fortbestehen dieses Rechts (OLG Darmstadt, HessRspr 9 (1909) 123; LG Arnsberg, Rpfleger 1984, 427; Hintzen in Dassler/Schiffhauer/Hintzen/Engels/Rellermeyer, aaO, § 9 EGZVG Rn. 16; Löhnig/Makos, aaO, § 9 EGZVG Rn. 24; Stöber, aaO, § 9 EGZVG Rn. 4.7 aE; Drischler, Rpfleger 1983, 229, 230).
  • BGH, 31.03.2011 - V ZB 313/10

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Vollstreckungsschutz wegen Suizidgefährdung des

    Auszug aus BGH, 01.12.2011 - V ZB 186/11
    Entscheidend ist vielmehr, dass ein Beteiligter dem anderen seine wirtschaftliche Lebensgrundlage überträgt, um dafür in die persönliche Gebundenheit eines abhängigen Versorgungsverhältnisses einzutreten, während der Übernehmer eine wirtschaftlich selbstständige Stellung erlangt (Senat, Beschluss vom 31. März 2011 - V ZB 313/10, WuM 2011, 533).
  • OLG Celle, 20.05.2009 - 3 U 268/08

    Prüfungspflicht des Gerichts bei einem Doppelausgebot in der Zwangsversteigerung

    Auszug aus BGH, 01.12.2011 - V ZB 186/11
    Nach einer Meinung kommt es nicht entscheidend auf den Betrag des Gebots, sondern auf seinen wirtschaftlichen Wert an (OLG Celle, Rpfleger 2010, 532, 533 f.).
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